Die Begutachtung durch den MDK:
Haben
Sie das Antragsformular ausgefüllt Ihrer Krankenkasse zurückgeschickt,
wird sich einige Wochen später der Medizinische Dienst der Krankenkassen,
kurz MDK genannt, bei Ihnen melden. Er
wird Ihnen einen Termin zur Begutachtung nennen. Die Begutachtung findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt.
Ist der Gutachter erst einmal im Haus, geht es ums Ganze. Bei diesem
Ortstermin wird durch einen Arzt, oder eine Pflegefachkraft ermittelt,
wie gross der jeweilige Hilfebedarf ist. Der Gutachter ist an die Begutachtungsrichtlinien gebunden. Die Einschätzung des Gutachters
wird später massgeblich ausschlaggebend dafür sein, in welche
Pflegestufe der hilfebedürftige Mensch einzuordnen ist.
Damit ist klar, wie wichtig dieser Termin für pflegende Angehörige
und Pflegebedürftige ist!
Tatsächlich kommt es häufig vor, dass die Zeit, welche Angehörige
dem Pflegebedürftigen widmen, im Sinne der Pflegeversicherung nicht
anerkannt wird.
Da sind Enttäuschungen vorprogrammiert.

Sollten Ihnen Leistungen aus der Pflegeversicherung
zugestanden werden, so gilt dies vom Tag der Antragstellung an. Der
Ortstermin des Gutachters ist nicht ausschlaggebend.
Nicht jeder Termin, der Ihnen genannt wird, wird Ihnen gelegen
kommen. Da es wichtig ist, dass die pflegende Person bei der Begutachtung
anwesend ist, sollten Sie bei der Terminabsprache Ihre Möglichkeiten
mit berücksichtigen lassen.
Deshalb ist es wichtig zu wissen, worauf
der Gutachter ein Auge haben wird, und mit welchen Fragen zu rechnen
ist.
Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung um Sie auf den Begutachtungstermin vorzubereiten. Dies ist telefonisch oder per Mail problemlos möglich. Nehmen Sie
Kontakt zu mir auf und vereinbaren Sie einen Termin. Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.