"Belastung in der Pflege: Signale warnen vor Burnout "

Einen alten und kranken Menschen pflegen, bedeutet heute mehr denn je Höchstleistung erbringen, unter Umständen über einen langen Zeitraum. Unter diesem Druck besteht für Pflegepersonen die Gefahr, innerlich auszubrennen. 
Mit der Bezeichnung „Burnout“ wird ein Zustand des körperlichen und seelischen Ausgebranntseins beschrieben. Die betroffene Person ist mit ihren Kräften am Ende. Der Burnout ist ein leider immer häufiger auftretendes Phänomen und vor allem eine Folge von chronischem Stress.
Burnout wird in erster Linie durch übersteigerte Selbstanforderung und extremen Druck ausgelöst. Beides sind Phänomene, die bei pflegenden Angehörigen besonders häufig auftreten.

Burnout rechtzeitig vorbeugen
Foto: Elfie Böttger-Bohlen

 

Definition Burnout: Wikipedia

Es gibt verschiedene Warnsignale, die Sie darauf hinweisen, dass Sie über Ihre Energiepotenziale hinaus aktiv sind:

  1. Körperliche Anzeichen, wie häufige Erschöpfung und chronische Müdigkeit,
  2. Beschwerden und Erkrankungen, wie Kopfschmerzen, häufige Erkältungen, Magen- oder Verdauungsbeschwerden, Ekzeme und Allergien,
  3. Aggressionen und ungehaltene Reaktionen dem Pflegebedürftigen oder anderen Menschen gegenüber,
  4. Unzulänglichkeitsgefühle, negative Einstellung zur eigenen Leistung und Person, bis hin zu depressiven Verstimmungen und Angstzuständen.
Entspannen und die Seele baumeln lassen

Die Seele baumeln lassen !
Foto: Diethelm Textoris



Vorbeugen ist besser als heilen:
Denken Sie daran, von Anfang an besser für sich zu sorgen. Gönnen Sie sich öfter eine Auszeit und lassen Sie Ihre Seele einmal baumeln. Wer erst einmal ausgebrannt ist, braucht viel Zeit und Mühe, um sich davon zu erholen. Sehr viel sinnvoller ist es, bereits von Anfang an darauf zu achten, es gar nicht so weit kommen zu lassen.

Wussten Sie schon, dass Personen, die einen kranken Menschen mindestens 12 Monaten lang zu Hause gepflegt haben, Anspruch auf Urlaub haben ? Im Pflegeversicherungsgesetz heißt es: Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubes, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, kann die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr übernehmen. Die Aufwendungen dürfen allerdings 1.432,00 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigen.

Wird die Ersatzpflege durch eine Privatperson erbracht, handelt es sich um einen Fall der selbst sichergestellten häuslichen Pflege, daher sind die Aufwendungen der Pflegekasse grundsätzlich auf den Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe beschränkt.

Wird die Ersatzpflege von einer zugelassenen Sozialstation oder einer privaten Ersatzpflegeperson erwerbsmäßig erbracht, übernimmt die Pflegekasse die Kosten im Rahmen der Verhinderungspflege bis zu 1.432,00 € jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.

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