| Die Grundrechte des Menschen |
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Alte und kranke Menschen sind mündige Menschen, mit eigener Persönlichkeit, eigenen Wünschen und eigenen Bedürfnissen - wie ICH und DU - |
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Auch in der Pflege, sogar speziell dort, muss man die Grundrechte des Menschen beachten. Dies beinhaltet unter anderem: - die persönliche Anrede (niemals "duzen", wenn es eine fremde Person ist, immer den Namen benutzen) - das Achten der Privatsphäre (z.B. anklopfen, bzw. schellen, bevor die Tür mit einem Schlüssel geöffnet wird, oder ungefragt Schränke öffnen) - Patienten nicht ohne sein Einverständnis Nahrung reichen, waschen, baden. - Gewaltanwendung sowohl psychisch als physisch ist zu unterlasen. - Die Fixierung eines Menschen ohne richterlichen Beschluss ist strafbar. |
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