Gerechtigkeit gegenüber Jedermann |
Liebe Besucherin, lieber Besucher meiner Webseite, viele der häufig gestellten Fragen zur Pflegeversicherung können beantwortet werden, wenn Sie sich auf meiner Webseite oder in meinem Forum umsehen. Wenn es jedoch um Ihren ganz persönlichen Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse geht, ist das auf der Basis allgemeiner Informationen nicht möglich. Dazu gehört pflegerisches Fachwissen, Urteilskraft und die Erfahrung mit Einstufungsverfahren bzw. MDK-Gutachten. Mein Angebot an Sie: Ich helfe Ihnen tatkräftig einen Widerspruch zu verfassen. Dabei orientiere ich mich an den Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherung). In diesem, für Sie persönlich verfassten Gutachten, wird in allen Einzelheiten begründet, welche Pflegestufe meines Erachtens angebracht wäre. Ich bin auf Ihre Mithilfe angewiesen: Melden Sie sich frühzeitig bei mir, denn es gilt Fristen einzuhalten. Nach einem ausführlichen Telefonat kann schon im Vorfeld geklärt werden, ob sich für Sie persönlich ein Widerspruch lohnt. Entscheiden Sie sich für einen Widerspruch, stellen Sie mir Kopien des MDK-Gutachtens und eines eventuellen Schriftverkehrs mit der Pflegekasse zur Verfügung. Sobald Ihre Unterlagen bei mir eingegangen sind, benötige ich ca. 1 Woche für die Erstellung eines Gutachtens, mit dem Sie Ihren Widerspruch begründen können. Gibt es vielleicht Fragen zu Krankheitsbildern, zur Pflegeversicherung, zur Pflege selber oder andere Probleme, die Sie gerne telefonisch besprechen möchten? Eine telefonische Beratung kostet 15 Euro. Nehmen Sie *** Für alle anderen Dienstleistungen schauen Sie sich bitte meine
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