Was bedeutet Geldleistung? Sachleistung? Kombileistung?
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Die Leistungen der Pflegekasse:

Es ist möglich, dass Ihre Krankenkasse Ihnen schon bei der Antragstellung die Frage stellt, ob Sie sich für Geldleistung, Sachleistung, oder Kombinationsleistung entscheiden werden.
Hinter diesen Begriffen verbergen sich folgende Möglichkeiten:
Entscheiden Sie sich für die Geldleistung bedeutet dies, eine Privatperson übernimmt die Pflege. Dies kann z.B ein Angehöriger, oder ein Nachbar sein.
Sie bekommen dann jeden Monat das Pflegegeld entsprechend Ihrer Pflegestufe, direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Entscheiden Sie sich für Sachleistung bedeutet dies, ein Pflegedienst übernimmt die Pflege. Er rechnet dann direkt mit Ihrer Pflegeversicherung ab.
Entscheiden Sie sich für interner Link Kombinationsleistung bedeutet dies, sowohl eine Privatperson, als auch ein Pflegedienst sind an Ihrer Pflege beteiligt.
Erst wenn die Pflegeversicherung mit dem Pflegedienst abgerechnet hat, wird ein eventueller Restbetrag auf Ihr Konto überwiesen.

Da die Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen sehr teuer ist, könnte sich zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung der Abschluss einer privaten

externer Link Pflegetagegeldversicherung
anbieten.
Die gesetzliche Versicherung bietet bei manchem Pflegefall nicht immer ausreichende

interner Link Leistungen.
Eine Zusatzversicherung hilft, für einen Ernstfall finanziell vorzusorgen und ist für diejenigen interessant, welche die Lücke zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlich anfallenden Kosten schließen möchten. Es werden für alle externer Link Pflegestufen vernünftige Leistungen angeboten.

Welche der drei angesprochenen Möglichkeiten die vorteilhafteste ist, sollte individuell entschieden werden.
Gerne helfe ich Ihnen bei der Beantragung von Pflegegeld und bereite Sie auf den Begutachtungs- bzw. MDK Termin vor.
Dies ist telefonisch oder per Mail problemlos möglich.

Nehmen Sie
interner Link Kontakt  zu mir auf und vereinbaren Sie einen Termin. Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Ist ein Pflegebedürftiger eingestuft, hat er die Möglichkeit zusätzliche Geldleistungen zu bekommen. Die Pflegekassen unterstützen z.B. Umbaumaßnahmen innerhalb der Wohnung, um die häusliche Pflege zu erleichtern, oder eine möglichst selbständige Lebensführung zu ermöglichen.
Dazu zählen z.B. Türvergrößerungen, die Beseitigung von Stolperfallen, die Installation von Steckdosen oder Lichtschaltern in bestimmten Höhen, Fenstergriffe in Greifhöhe, der Bau eines barrierefreien Bades, oder besondere Maßnahmen in der Küche. Dies kann ein Absenken der Arbeitsplatte, oder der Oberschränke sein.
Vor allem bei der Planung und Umsetzung eines barrierefreien und
externer Link behindertengerechten Bades gibt es einiges zu beachten. Dabei muss ein Bad nicht das Gefühl von Reha-Zentrum oder Krankenhaus aufkommen lassen, denn auch in einem barrierefreien Bad kann Komfort und Design genossen werden. Der externer Link Reuter Badshop  bietet beispielsweise eine individuelle Badplanung an und verfügt dazu über qualitativ hochwertige Marken sowie ein Gesamtangebot von über 500.000 Artikeln.

Insgesamt gewähren die Pflegekassen bei der Wohnumfeldverbesserung einen Zuschuß von 2.557 € für Umbaumaßnahmen.

ACHTUNG:
Sollte sich die Pflegestufe erhöhen, haben Sie die Möglichkeit den Zuschuß ein zweites Mal zu beantragen.


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