Kombinationspflege
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Zur Optimierung des Pflegebedarfs haben versicherte Personen die Möglichkeit, Pflegegeld mit häuslicher Pflegehilfe zu kombinieren. Die Kombinationspflege setzt die gleichzeitige Inanspruchnahme einer anerkannten ambulanten Pflegeeinrichtung (häusliche Pflegehilfe) und die Pflege durch eine ehrenamtliche Pflegeperson (Pflegegeld) voraus. Wird der Höchstbetrag für häusliche Pflegehilfe nicht voll in Anspruch genommen, kann ein anteiliges Pflegegeld gezahlt werden.
So sollten Sie zuerst beraten, ob eine bestimmte Person die
Pflege übernehmen kann oder mehrere Personen sich die Aufgaben teilen könnten.
Kommen Sie zum Schluss, dass private Hilfsmaßnahmen nicht genügen, sollte, wie schon erwähnt, ein ambulanter
Pflegedienst einbezogen werden. Auskunft über Pflegedienst-Anbieter können Ihnen Ihr Hausarzt, die Krankenkasse und die in vielen Städten üblichen Stadtteilheftchen geben.
Die anfallenden Kosten teilen sich so auf, dass die Pflegekasse zunächst die Rechnung des ambulanten Pflegedienstes bezahlt, der Rest des Pflegegeldes wird danach auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen. Er kann dann die private/n Hilfsperson/en "entschädigen".
Wenn Sie wissen möchten, was Ihnen nach Abzug der Leistungen durch einen Pflegedienst übrig bleibt, berechnen Sie Ihr Pflegegeld.
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