Der Widerspruch
Wie
bereits erwähnt, ist das Gutachten des MDK Grundlage für die
Eingruppierung in eine Pflegestufe.
Nach dem Ortstermin des Prüfers teilt die Pflegekasse Ihnen mit,
in welche Pflegestufe Sie eingruppiert wurden.
Häufig lesen dann enttäuschte Antragsteller das Wort
ABGELEHNT!
Eine Ablehnung erfolgt nicht selten ohne jede Begründung. Sie haben jedoch die Möglichkeit das Gutachten einzusehen. Um Klarheit zu bekommen, lassen Sie sich das ausführliche Gutachten von Ihrer Krankenkasse zuschicken.
Sollten Sie nach Prüfung des Gutachtens der Meinung sein, dass die Eingruppierung nicht Ihrem tatsächlichen
Hilfebedarf entspricht, ist es ratsam gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen.
ACHTUNG! Hier sind Fristen einzuhalten.
Mit der einfachen Mitteilung an die Pflegekasse, dass gegen den Bescheid
Widerspruch eingelegt wird, ist es nicht getan. Eine ausführliche
Begründung muss folgen.
Hier ist der Moment, wo sich viele pflegende Angehörige, oder der
Pflegebedürftige selbst, überfordert fühlen. Und das zu
Recht. Um einen Widerspruch begründen zu können, bedarf es Fachwissen
und Kenntnis des Gesetzes.
Wenn
Sie glauben, dass Ihre Hilfebedürftigkeit eine Pflegestufe rechtfertigt,
Sie aber nicht in eine Pflegestufe eingruppiert wurden, dann nehmen Sie
Kontakt zu mir auf und vereinbaren Sie einen Termin. Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.