Achtung, wenn der MDK kommt

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Haben Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Pflegegeld gestellt, wird diese den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) damit beauftragen, in Ihrem Haushalt den Pflegebedarf zu ermitteln und ein Gutachten zu erstellen.
Bei der Auswahl des Gutachters wird nicht immer darauf geachtet, ob dieser über genügend Erfahrung verfügt, um den tatsächlichen Hilfebedarf auch angemessen einschätzen zu können.
Ärzte, die nie pflegerisch tätig waren, können notwendige Hilfestellungen und den damit verbundenen Zeitaufwand leicht falsch einschätzen.

Darum ist es um so wichtiger, dass Sie in der Begutachtungssituation Ihren pflegerischen Hilfebedarf präzise darstellen und mit dem Gutachter eine Sprache sprechen.

Nicht selten ist das Führen eines
interner Link Pflegetagebuches von Vorteil.

Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung um Sie auf den Begutachtungstermin vorzubereiten. Dies ist auch telefonisch, oder per Mail problemlos möglich. Wenn Sie es wünschen, bin ich bei der Begutachtung durch den MDK ebenfalls anwesend. Nehmen Sie
interner Link Kontakt zu mir auf und vereinbaren Sie einen Termin. Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.