Künstlich beatmet - nur Pflegegeld der Stufe zwei
interner Link zurück Sie sind auf der Seite: Künstlich beatmet - nur Pflegegeld der Stufe zwei
Eine Sechsjährige, die wegen eines Lungendefektes künstlich beatmet und ernährt werden muss, bekommt kein Pflegegeld der Stufe drei für Schwerstpflegebedürftige.

Das Kasseler Bundessozialgericht hat die Klage der Eltern auf monatliches Pflegegeld der Stufe drei abgelehnt. Nach dieser Entscheidung steht dem Kind nur Pflegegeld der Stufe zwei, monatlich zu. Bei dem geistig normalen Mädchen fehlen die Lungenbläschen. Es muss ständig mit Hilfe eines Sauerstoffgerätes beatmet und über eine Magensonde ernährt werden.
Die Mutter muss das Sauerstoffgerät auch nachts mehrmals überprüfen.
Pflegegeld der Stufe drei wird gewährt, wenn die tägliche Grundpflege mindestens vier Stunden in Anspruch nimmt. Im Sinne der Pflegeversicherung seien bei dem Kind aber nur drei Stunden notwendig, so das Gericht. Bei der täglichen Pflegezeit könne die Versorgung der Klägerin mit Sauerstoff nicht mitgerechnet werden, denn die "isolierte Behandlungspflege" als Folge einer Krankheit werden nach dem Willen des Gesetzgebers von der Pflegeversicherung nicht abgedeckt. (AZ:B 3 P 20/97 R )
Kommen Sie über eine Suchmaschine? Hier gehts zum interner Link Start