Die Begutachtung durch den MDK:

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Haben Sie das Antragsformular ausgefüllt Ihrer Krankenkasse zurückgeschickt, wird sich einige Wochen später der Medizinische Dienst der Krankenkassen, kurz MDK genannt, bei Ihnen melden. Er wird Ihnen einen Termin zur interner Link Begutachtung nennen. Die Begutachtung findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt.

Ist der Gutachter erst einmal im Haus, geht es ums Ganze. Bei diesem Ortstermin wird durch einen Arzt, oder eine Pflegefachkraft ermittelt, wie gross der jeweilige Hilfebedarf ist. Der Gutachter ist an die Begutachtungsrichtlinien gebunden.
Die Einschätzung des Gutachters wird später massgeblich ausschlaggebend dafür sein, in welche Pflegestufe der hilfebedürftige Mensch einzuordnen ist.
Damit ist klar, wie wichtig dieser Termin für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ist!
Tatsächlich kommt es häufig vor, dass die Zeit, welche Angehörige dem Pflegebedürftigen widmen, im Sinne der Pflegeversicherung nicht anerkannt wird.
Da sind Enttäuschungen vorprogrammiert.


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Sollten Ihnen Leistungen aus der Pflegeversicherung zugestanden werden, so gilt dies vom Tag der Antragstellung an. Der Ortstermin des Gutachters ist nicht ausschlaggebend.

Nicht jeder Termin, der Ihnen genannt wird, wird Ihnen gelegen kommen. Da es wichtig ist, dass die pflegende Person bei der Begutachtung anwesend ist, sollten Sie bei der Terminabsprache Ihre Möglichkeiten mit berücksichtigen lassen.

Es wichtig zu wissen, worauf der Gutachter ein Auge haben wird, und mit welchen Fragen zu rechnen ist.

 
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