Medizinische Fußpflege auf Rezept

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Seit August 2002 können Ärzte die medizinische Fußpflege zur Behandlung des Diabetischen Fußes verordnen - unter der Voraussetzung, dass ein Podologe diese durchführt.

Podologen - als staatlich geprüfte medizinische Fußpfleger - verfügen über Spezialkenntnisse im Umgang mit diabetischen Füßen. Stellen Ärzte bei zuckerkranken Patienten Schäden an Blutgefäßen, Nerven oder Haut fest, so können sie nun eine podologische Behandlung auf Kosten der Krankenkasse verordnen.

Bei dieser Behandlung entfernt der Podologe krankhaft vermehrte Hornhaut und bearbeitet verdickte Zehnägel. Bei jedem Besuch ist zudem eine Inspektion der Schuhe vorgesehen und eine Unterweisung des Patienten in die sachgerechte Pflege seiner Füße und Nägel.

Sind allerdings bereits Hautdefekte und Entzündungen eingetreten oder ist ein Zehennagel eingewachsen, dann muß ein Arzt die Behandlung übernehmen.