Die Grundrechte des Menschen

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Alte und kranke Menschen
sind mündige Menschen,
mit eigener Persönlichkeit,
eigenen Wünschen
und eigenen Bedürfnissen
- wie ICH und DU -

Auch in der Pflege, sogar speziell dort, muss man die Grundrechte des Menschen beachten.

Dies beinhaltet unter anderem:

- die persönliche Anrede
(niemals "duzen", wenn es eine fremde Person ist, immer den Namen benutzen)

- das Achten der Privatsphäre
(z.B. anklopfen, bzw. schellen, bevor die Tür mit einem Schlüssel geöffnet wird, oder ungefragt Schränke öffnen)

- Patienten nicht ohne sein Einverständnis Nahrung reichen, waschen, baden.

- Gewaltanwendung sowohl psychisch als physisch ist zu unterlassen.

- Die Fixierung eines Menschen ohne richterlichen Beschluss ist strafbar.