RECHT: Wenn Angehörige den Heimvertrag mit unterschreiben sollen
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Es soll Seniorenheime geben, die Angehörigen zukünftiger Heimbewohner den Heimvertrag zur Mitunterzeichnung vorlegen. Sie verlangen den Schuldbeitritt des Angehörigen für den Fall, dass der Pflegebedürftige nicht, oder nicht mehr über die finanziellen Mittel verfügt um die Heimkosten zu tragen und auch das Sozialamt die Kostenübernahme verweigert. Dies schürt natürlich große Ängste im Kreise der Betreuer und Verwandten.

Grundsätzlich ist das Verlangen der Heimbeteiber nicht zu beanstanden und juristisch einwandfrei. Der Heimbetreiber ist berechtigt, den Abschluß eines Heimvertragens von dem Schuldbeitritt der Angehörigen abhängig zu machen. So die Sicht des Verbraucherschutzes. Einschränkungen der Vertragsfreiheit sind in so einem Fall lediglich aus Gründen der Vertragsgerechtigkeit möglich. Nach dem Heimgesetz stell jedoch der Schuldbeitritt keine Vereinbarung zum Nachteil des Heimbewohners dar und ist somit rechtswirksam. Es gibt keine gesetzlich festgelegten Gründe, nach dem ein Heimbetreiber verpflichtet wäre, den Heimvertrag auch ohne Schuldbeitritt abzuschließen.

ABER: Ein vom Angehörigen unterschriebener Schuldbeitritt ist, juristisch gesehen, ein eigener Vertrag. Der Heimvertrag bleibt also auch im Falle der Kündigung des Schuldbeitrittvertrags weiterhin wirksam. Auch ist ein Angehöriger oder ein gesetzlicher Betreuer nicht verpflichtet, den Heimvertrag mit zu unterzeichnen. Leider ist im Falle der Verweigerung ein Heimbetreiber, der dies verlangt, nicht bereit, einen Heimvertrag zu schliessen.

Bleibt zu hoffen, dass sich diese Situation bald ändern wird. Es ist nämlich abzusehen, dass in vielen Landkreisen bald mehr vollstationäre Plätze zur Verfügung stehen als benötigt werden. Somit kann ein pflegebedürftiger Mensch wahrscheinlich schon recht bald seinen Heimplatz frei wählen.

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