Betagte Mieter dürfen Vierbeiner halten
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Betagten Mietern darf die Erlaubnis für die Haltung eines kleinen Hundes nicht verweigert werden. Zwar könne der Vermieter bei fehlender mietvertraglicher Regelung im allgemeinen frei über die Genehmigung der Tierhaltung entscheiden. In Einzelfällen müsse aber eine Genehmigung erteilt werden.
Das geht aus einem Urteil des Landesgerichtes Hamburg hervor, wie der Deutsche Anwaltverein in Berlin mitteilt.
In dem Fall wollte sich ein älters Ehepaar einen kleinen Hund anschaffen, der Vermieter verbot dies jedoch. Das Ehepaar konnte nach Ansicht des Gerichtes darlegen, dass es nach dem Ruhestand sein Leben durch die Beschäftigung mit dem Hund sinnvoll und Freude bringend ausfüllen möchte. Ausschlaggebend war, dass die Erlaubnis auch wieder entzogen werden kann, wenn es durch den Hund zu erheblichen Störungen kommen sollte.
Ein Urteil Landesgericht Hamburg, Aktenzeichen 334 S 26/01

Quelle: Stadtspiegel Vest-Recklinghausen 22.6.06
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