Was bedeutet Geldleistung? Sachleistung? Kombileistung?

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Die Leistungen der Pflegekasse:

Es ist möglich, dass Ihre Krankenkasse Ihnen schon bei der Antragstellung die Frage stellt, ob Sie sich für Geldleistung, Sachleistung, oder Kombinationsleistung entscheiden werden.
Hinter diesen Begriffen verbergen sich folgende Möglichkeiten:
Entscheiden Sie sich für die Geldleistung bedeutet dies, eine Privatperson übernimmt die Pflege. Dies kann z.B ein Angehöriger, oder ein Nachbar sein.
Sie bekommen dann jeden Monat das Pflegegeld entsprechend Ihrer Pflegestufe, direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Entscheiden Sie sich für Sachleistung bedeutet dies, ein Pflegedienst übernimmt die Pflege. Er rechnet dann direkt mit Ihrer Pflegeversicherung ab.
Entscheiden Sie sich für
interner Link Kombinationsleistung bedeutet dies, sowohl eine Privatperson, als auch ein Pflegedienst sind an Ihrer Pflege beteiligt.
Erst wenn die Pflegeversicherung mit dem Pflegedienst abgerechnet hat, wird ein eventueller Restbetrag auf Ihr Konto überwiesen.


Ist ein Pflegebedürftiger eingestuft, hat er die Möglichkeit zusätzliche Geldleistungen zu bekommen. Die Pflegekassen unterstützen z.B. Umbaumaßnahmen innerhalb der Wohnung, um die häusliche Pflege zu erleichtern, oder eine möglichst selbständige Lebensführung zu ermöglichen.
Dazu zählen z.B. Türvergrößerungen, die Beseitigung von Stolperfallen, die Installation von Steckdosen oder Lichtschaltern in bestimmten Höhen, Fenstergriffe in Greifhöhe, der Bau eines barrierefreien Bades, oder besondere Maßnahmen in der Küche. Dies kann ein Absenken der Arbeitsplatte, oder der Oberschränke sein.
Insgesamt gewähren die Pflegekassen bei der Wohnumfeldverbesserung einen Zuschuß von 4000 € für Umbaumaßnahmen.


Nähere Informationen zu den finanziellen Zuschüssen für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen nach dem SGB XI finden Sie
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