Nürnberg: Eine private Krankenhaustagegeldversicherung gilt auch für die Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung. Dies entschied das Landgericht Hildesheim (Az.30 114/03).
Das Landgericht verurteilte einen Versicherungskonzern zur Nachzahlung von 4.800 Euro Krankentagegeld. Kläger war ein Mann, dem die Versicherung das Tagegeld nur für den Aufenthalt in einem Krankenhaus zahlen wollte. Für den anschließenden Rehaaufenthalt, welcher mehrere Wochen dauerte, hatte die Versicherung die Zahlung verweigert. Sie begründete das damit, dass in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen die Aufenthalte in Kur- und Rehazentren ausdrücklich ausgenommen seien.
Jedoch genau diese Bestimmung ist nach Ansicht des Landgerichtes Hildesheim unwirksam. Seiner Meinung nach soll eine Krankentagegeldversicherung den Verdienstausfall des Versicherten aufgrund von Krankheit oder Unfall ausgleichen. Der Verdienst fällt aber nicht nur während eines Krankenhausaufenthaltes aus, sondern auch während des Aufenthaltes in einer Reha- oder Kureinrichtung. Somit gäbe es keinen sachlichen Grund für den Ausschluss der Leistung während einer Rehabilitation. |