Wichtig für pflegende Angehörige:
Pflegende Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen die Einzahlung von Beiträgen in die Gesetzliche Rentenversicherung beanspruchen. Die Beiträge werden von der Pflegekasse bezahlt, wobei sich die Höhe der Beiträge am Umfang der Pflegetätigkeit und eventueller Berufstätigkeit orientiert. Während der Pflegetätigkeit besteht auch Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.