Kosten für die häusliche Alten- und Krankenpflege können ab 2006 stärker steuerlich geltend gemacht werden. Ein aktueller Gesetzentwurf des Bundeskabinetts sieht vor, den Anrechnungsbetrag für so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen im Pflegebereich von bislang maximal 3000 auf 6000 Euro pro Jahr anzuheben.
Ein Fünftel der Aufwendungen - also künftig 1200 statt 600 Euro - kann direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Für diese zusätzliche Förderung ist Voraussetzung, dass die Pflege oder Betreuungsleistungen für einen pflegebedürftigen Menschen im Sinne der Pflegeversicherung erbracht werden, wie das Bundesgesundheits ministerium mitteilte.
Außerdem müssen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhaltene Leistungen mit den Pflegekosten verrechnet werden. Ein Steuerabzug ist damit nur möglich, wenn die Aufwendungen die Versicherungsleistungen übersteigt.
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