Wie und warum zählt man die Minuten?

interner Link zurück
Sie sind auf der Seite: Wie und warum zählt man die Minuten?
 
Der Gutachter prüft den Hilfebedarf des Pflegebedürftigen anhand eines standardisierten Fragebogens. Dieser dient als Checkliste, um die notwendigen Hilfen für die sogenannten Aktivitäten des täglichen Lebens zu beurteilen.
ktivitäten des täglichen Lebens sind all die Dinge, die ein gesunder, nicht hilfebedürftiger Mensch aus eigener Kraft und Antrieb erledigen kann.
Um nur einige zu nennen:
Aufstehen oder
zu Bett gehen
Sich Waschen
Sich Anziehen
Nahrung zu sich nehmen
Die Zähne putzen
Zur Toilette gehen
Treppen steigen
Einkaufen
Putzen
Kochen
Wäsche waschen

Für all diese Verrichtungen, werden sie denn von einer Pflegeperson übernommen, sind sogenannte

interner Link Zeitorientierungswerte vorgesehen. Das heisst, all Ihre Hilfestellungen werden in Minuten gemessen. Hier kommt es darauf an, ob die jeweilige Tätigkeit komplett, oder nur teilweise von einer anderen Person übernommen werden muss.

Zwar sind diese Zeitvorgaben sehr umstritten, sind aber die Basis der Gutachten. Dabei orientiert sich der Gutachter an den Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherung)
Sollten Sie für Ihre Hilfestellung mehr Zeit benötigen, als in den
interner Link Zeitkorridoren vorgesehen, bedarf es einer ausführlichen, fachlich fundierten Begründung.

Während der Begutachtung wird Ihnen unter Umständen klar werden, wie wichtig es ist "Minuten zu sammeln".

Das Pflegeversicherungs-Gesetz (SGBXI) sieht für jede Pflegestufe einen Mindestaufwand an täglicher Pflege und hauswirtschaftlicher Versorgung vor.

HIER SCHLAGEN DIE MINUTEN ZU BUCHE!

Die einzelnen Pflegestufen, und die damit verbundene Höhe der Leistungen, richten sich nach dem durch den Gutachter ermittelten Zeitaufwand für die Pflege. Besondere, die Pflege erschwerende Faktoren können sich auf den Zeitaufwand positiv auswirken. Im Gegenzug ist es jedoch auch möglich, dass bestimmte, die Pflege erleichternde Faktoren zum "Punktabzug" führen kann.

In der Stufe I
benötigen sie mindestens 90 Minuten Hilfebedarf pro Tag. Dies splittet sich auf in pflegerischer und hauswirtschaftlicher Versorgung. In diesem Fall muss die pflegerische Versorgung mindestens 46 Minuten pro Tag betragen.
Werden Sie in die Stufe I eingestuft, bekommen Sie 225 Euro Pflegegeld im Monat.
Das Pflegegeld erhöht sich, wenn Sie professionelle Hilfe, bzw. einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, auf 440 Euro im Monat.

In der Stufe II
benötigen Sie mindestens 180 Minuten Hilfebedarf pro Tag. Davon müssen 120 Minuten für die pflegerische Versorgung aufgewendet werden.
Werden Sie in die Stufe II eingestuft, bekommen Sie 430 Euro Pflegegeld im Monat.
Das Pflegegeld erhöht sich auf 1040 Euro, wenn Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

In der Stufe III
benötigen Sie mindestens 300 Minuten Hilfebedarf pro Tag. Davon müssen mindestes 240 Minuten für die pflegerische Versorgung aufgewendet werden. Hier sagt das Gesetz, dass eine Pflege rund um die Uhr stattzufinden hat. Also regelmäßig auch nachts.
Werden Sie in die Pflegestufe III eingestuft, bekommen Sie 685 Euro Pflegegeld im Monat.
Das Pflegegeld erhöht sich auf 1510 Euro, wenn Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.